INFORMATION ZUR PGR/KV-WAHL 08./09.NOVEMBER

PGR
Es können in St. Aposteln bis zu 8 Pfarrgemeinderatsmitglieder gewählt werden.
Wenn Sie hier wählen möchten aber nicht in der Pfarrei St. Aposteln wohnen, haben Sie die Möglichkeit bis Samstag, 01.11.25 einen Antrag auf Eintrag in die Wählerliste von St. Aposteln zu stellen.
Bis zum Freitag, 7. November können Wahlberechtigte im Pfarrbüro St. Aposteln, Neumarkt 30 (oder am Kirchort St. Maria im Kapitol/St. Maria in Lyskirchen, Marienplatz 17-19, Öffnungszeiten Mo, Di, Mi, Do 9-12 Uhr und Di und Do 14-16 Uhr) Briefwahlunterlagen beantragen und auf Wunsch auch dort direkt vorab wählen, wenn er oder sie in der Wählerliste zu finden sind.
Wahlberechtigt ist, wer 14 Jahre alt ist und in der Wählerliste steht.
KV
Bis Freitag, 7. November können Sie nun im Pfarrbüro auch Anträge zur Briefwahl für die Kirchenvorstandswahl stellen (Ort und
Öffnungszeiten siehe PGR-Info) und auf Wunsch auch dort direkt vorab wählen, wenn Sie in der Wählerliste zu finden sind.
Es sind 8 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen. Auf die durch Aushang veröffentlichte Vorschlagsliste des Wahlausschusses wird hingewiesen.
Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahl sind alle in der Pfarrei St. Aposteln wohnenden Gemeindemitglieder, die am Wahltag
16 Jahre alt und alle, die in der Wählerliste – ggf. auch durch genehmigten Antrag auf Umtragung im Frühjahr - eingetragen sind.
Wir bitten Sie herzlich Ihr Wahlrecht auszuüben und so die Arbeit in den einzelnen Kirchorten, den Gemeinden und Köln-Mitte mitzugestalten und zu unterstützen!
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihren Lichtbildausweis mit.